Kurt und Käthe Klinger-Stiftung

Seit 1995 unterstützen wir als gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Hamburg die Universität Hamburg in ihrem Bemühen, die Qualität der sonderpädagogisch relevanten Lehre und Forschung unter der Perspektive der Inklusion behinderter und benachteiligter Menschen zu verbessern. Seit Gründung der Stiftung haben wir mehr als 290 Projekte mit einem Volumen von über 1,8 Millionen Euro unterstützt.
Gefördert wurden:

  • Projekte zur Verbesserung der materiellen Ausstattung der Strukturen des Fachbereichs und der Fakultät,
  • Projekte zur Beratung und Unterstützung der Studierenden,
  • Projekte zur Vergabe von Studien- und Lehrpreisen,
  • Projekte zur Unterstützung von Forschungs-, Buch- und Tagungsprojekten,
  • Promotionsstipendien,
  • sowie einschlägige Projekte der Stadt.

Aktuell finanzieren wir, gemäß unserem Stiftungszweck, jährlich zwei Promotionsstipendien, unterstützen kleinere Projekte wie Workshops, Studientage, aber auch größere Projekte (bevorzugt in Kooperation mit anderen Geldgebern) und in Ausnahmefällen auch mehrjährige Großprojekte.

Eingehende Anträge werden jeweils zum Monatsende in Form einer Aufstellung an den Vorstand gesandt. Anträge über 5.000,00 Euro werden ausschließlich auf den Ordentlichen Vorstandssitzungen, die zweimal jährlich stattfinden, entschieden.

Nächster Sitzungstermin:
Die 1. Ordentliche Vorstandssitzung findet am 15. Mai 2024 statt.

Formulare:
Satzung_Klinger_Stiftung
Vergaberichtlinien_Klinger_Stiftung

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